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Einberufung nach KDV-Antrag - brauche eure Meinung

 
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roland101
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Anmeldedatum: 02.03.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di, 02. März 2010, 12:46    Titel: Einberufung nach KDV-Antrag - brauche eure Meinung Antworten mit Zitat

Also ich hab folgendes "Problem".... bzw. noch ist es kein großes, aber ich wills erst gar nicht dazu kommen lassen ^^

Habe meine KDV-Antrag am 26.02.10 per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Heute hab ich dann jede Menge Post bekommen. Zum einen den Rückschein, dass mein Kreiswehrersatzamt meinen Antrag am 01.03.10 erhalten hat und zum anderen leider auch eine Einberufung zum Grundwehrdienst, die das datum "01.03.10" trägt. Damit meine ich, dass der Einberufungdbescheid am 01.03 ausgestellt wurde. Zum Dienst antreten soll ich erst am 01.07.


Jetzt frag ich mich, soll ich direkt Widerspruch gegen die Einberufung einlegen, oder sind die netten Leute von der Bundewehr so geistesgegenwärtig zu erkennen, dass ich den Antrag VOR der Einberufung abgeschickt hab? oder soll ich einfach mal ein paar tage abwarten, ob noch was vom Kreiswehrersatzamt kommt bezüglich des KDV-Antrags???
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Beiträge: 533

BeitragVerfasst am: Mi, 03. März 2010, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

KWEA anrufen - Sache klären.

Mach sicher, das die das vermerkt haben. Es ist wie im Strassenverkehr: Man muss auf die anderen aufpassen und sie vor ihren eigenen Fehlern schützen *g*
_________________
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roland101
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Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi, 03. März 2010, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sich schon alles von alleine geklärt :)

Hab eben einen Brief vom KWEA erhalten, in dem steht, dass mein Einberufungsbescheid aufgehoben wurde, weil ich vor Zustellung des Einberufungsbescheides den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt habe. :D
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