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Forum zur Musterung, Ausmusterung und Verweigerung Musterung, Ausmusterung, Kriegsdienstverweigerung und Wehrdienstvermeidung
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amoC Wehrpflicht-Newbie

Anmeldedatum: 02.03.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di, 02. März 2010, 21:37 Titel: Einladung zu Musterung und EU bzw EUF |
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Hallo,
habe heute die Einladung zur Musterung sowie Eignungsuntersuchung und EUF erhalten (das ist das erste Mal das ich was von diesem Verein höre). Das ganze soll in nicht ganz 3 Wochen ablaufen. Ich steh momentan kurz vorm 2. Semester. Die Sache ist das die Adresse auf dem Brief nicht stimmt. Richtige PLZ, richtige Hausnummer nur die Straße ist falsch. Da war wohl ein übereifriger Briefträger unterwegs...
Was tu ich jetzt am geschicktesten? Eigentlichen ist der Brief ja nie bei mir angekommen...
Gruss |
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Schuetze-Arsc*.de General

Anmeldedatum: 31.08.2009 Beiträge: 533
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Verfasst am: Mi, 03. März 2010, 11:11 Titel: |
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Sicher kannst Du den Brief ignorieren... den nächsten der kommt auch noch. Aber was bringt Dir das? Damit schindest Du 2-4 Wochen Zeit.
Zur Musterung muss Jeder. Die führen Dich sonst polizeilich vor. Du kannst allerdings auf dem KWEA jede Untersuchung legal verweigern.
Zeit schinden nutzen die meisten zum Atteste machen, wegen des Ausmusterns... ansonsten hat das Zeit schinden wenig Sinn, oder? _________________ MUSTERUNG? - http://www.schuetze-A****.de |
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amoC Wehrpflicht-Newbie

Anmeldedatum: 02.03.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi, 03. März 2010, 11:29 Titel: |
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Wenn ich das richtig verstanden habe kann man mit Beginn des 3. Semesters nicht aus dem Studium heraus eingezogen werden. Also wäre es doch nur sinnvoll jede Möglichkeit zu nutzen ein wenig Zeit zu gewinnen, oder?
gruss |
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Schuetze-Arsc*.de General

Anmeldedatum: 31.08.2009 Beiträge: 533
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Verfasst am: Mi, 03. März 2010, 15:09 Titel: |
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Ach ja... "Ich steh momentan kurz vorm 2. Semester"...
dann macht es natürlich Sinn.
Musterung bedeutet auch nicht gleich Einberufung, da kann viel zeit vergehen. Allerdings, da die EUF auch gleich durchgeführt wird, kann das auch ein Indiz auf einen baldige Einberufung sein.
Du kannst alle Musterungsladungen ignorieren die nicht als Einschreiben kommen. Du kannst auch das Musterungsergebniss anfechten und eine 2te Musterung verlangen um Zeit zu gewinnen.
Hast Du den EInberufungsbescheid, kannst du einen KDV einsenden, dann muss die Einberufung zurückgestellt werden bis darüber entschieden ist. Wird der KDV abgelhent hast Du wieder das Recht auf einen 2ten KDV-Antrag.
Du siehst es ergeben sich viele Möglichkeiten zum verzögern...*g* _________________ MUSTERUNG? - http://www.schuetze-A****.de |
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