Nulldienst Infomappe bestellen Forum zur Musterung, Ausmusterung und Verweigerung
Musterung, Ausmusterung, Kriegsdienstverweigerung und Wehrdienstvermeidung
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

einberufen und trotzdem verweigern

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Forum zur Musterung, Ausmusterung und Verweigerung Foren-Übersicht -> Einberufung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kurz
Wehrpflicht-Newbie
Wehrpflicht-Newbie


Anmeldedatum: 02.03.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Di, 02. März 2010, 20:35    Titel: einberufen und trotzdem verweigern Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

ich hab vor ein paar Tagen meine Einberufung zur Bundeswehr bekommen.
Nur hab ich mich jetzt trotzdem entschieden Zivildienst zu leisten.
Jetzt würde ich gern einmal wissen, ob ich gegen den Einberufungsbescheid Einspruch einlegen soll? Bzw. was ich jetzt am besten mache.
Ich hab irgendwo was mit drei Tagen gelesen, die sind aber bei mir leider schon verstrichen (hatte etwas Stress :? )

Schon mal Danke für eure Hilfe!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
alex80
General
General


Anmeldedatum: 02.04.2009
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: Di, 02. März 2010, 21:16    Titel: Ja Antworten mit Zitat

natürlich kannst Du noch verweigern, aber jetzt wird es etwas stressiger.
Siehe http://www.zentralstelle-kdv.de/

In der Mitte findest Du den Punkt Kriegsdienstverweigerung.
Dort klicken dann bist du beim Punkt
Informationen für Kriegsdienstverweigerer für
--> Einberufene

Leider hast Du die 3-Tages Frist wohl versäumt. Wenn Du nämlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Einberufung den KDV Antrag stellst hat das ganze aufschiebende Wirkung und die Einberufung MUSS aufgehoben werden.

Setze Dich gleich morgen mit denen in Verbindung, die können Dir detailliert erklären was Du jetzt machen musst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kurz
Wehrpflicht-Newbie
Wehrpflicht-Newbie


Anmeldedatum: 02.03.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Do, 04. März 2010, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke dir.
Vielleicht werde ich mich an die wenden.
Habe jetzt auf jeden Fall schon mal eine Begründung für meine Verweigerung aufgesetzt.

Hat hier sonst jemand Erfahrungen in einem Fall, wie dem meinen gemacht?


Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
alex80
General
General


Anmeldedatum: 02.04.2009
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: Do, 04. März 2010, 20:36    Titel: Also Antworten mit Zitat

nimm das nicht auf die leichte Schulter - wende Dich an die. Die können Dir die rechtliche Situation genau erklären. Du solltest jetzt auch keine Zeit mehr verlieren ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kurz
Wehrpflicht-Newbie
Wehrpflicht-Newbie


Anmeldedatum: 02.03.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mi, 10. März 2010, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab die ganze chose jetzt mal abgeschickt.
Wenn 'ne Antwort kommt schreib' ich hier nochmal.
Wie lange dauert das bis die Bestätigung oder eben Ablehnung kommt im Normalfall?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Forum zur Musterung, Ausmusterung und Verweigerung Foren-Übersicht -> Einberufung Alle Zeiten sind GMT
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Ein Service von Musterung.net © Nulldienst

Dieses Forum ist durch Anti Bot Question geschützt